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Die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt:



Die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt

Die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt

Die Überprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil; der schriftliche Teil dauert 120 Minuten, der mündliche Teil max. 60 Minuten.
Die Überprüfungen sind in Deutschland seit 1992 durch "Prüfungsrichtlinien" vereinheitlicht und zentralisiert. I.d.R. finden die amtsärztlichen Prüfungen 2x pro Jahr statt.

Dies sind die wesentliche Themen einer Heilpraktiker-Überprüfung:

-Diagnostische u. therapeutische Grenzen naturheilkundlicher Verfahren
-Erkennung u. Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der übertragbaren Krankheiten
-der Stoffwechselerkrankungen
-der Herz-Kreislauf-Erkrankungen
-der degenerativen Erkrankungen
-Deutung grundlegender Laborwerte
-topographische u. pathologische Anatomie
-Hygiene, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
-Gesetzeskunde, insbesondere rechtliche Grenzen der Heilkundeausübung ohne Bestallung und Kenntnisse zum § 174 c StGB
-Technik u. Anamneseerhebung (Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung -Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blut-druckmessung)
-Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände -Injektionstechniken
-Psychotherapie und Psychiatrie


I.d.R. wird bei bestandener schriftlicher Überprüfung innerhalb von acht Wochen gleichzeitig der Termin der mündlichen Überprüfung mitgeteilt.


Die mündliche Überprüfung
Sollte sich nach der mündlichen Überprüfung herausstellen, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit bedeuten würde, wird die Erteilung der vom Antragsteller beantragten Erlaubnis abgelehnt. Der/die Vorsitzende der Überprüfung entscheidet dann im Einzelfall, ob zusätzlich neben der mündlichen Überprüfung auch noch der schriftliche Teil der Überprüfung wiederholt werden muss.

Nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung wird dem Antragsteller die Erlaubnis nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit erteilt.

Bei Nichtbestehen der amtsärztlichen Prüfung besteht die Möglichkeit des Widerspruches. Übrigens besteht die Möglichkeit, unbeschränkt zu wiederholen.


Überprüfungsgebühren:
Es werden vom Antragsteller Verwaltungsgebühren erhoben. Dies liegen z. Zt. bei ca. 500,- €
Die Zahlungen müssen vor Antritt der Überprüfung erfolgen.



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